UKA Windpark Freiwalde
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Windpark Freiwalde

GRÜNE ENERGIE AUS DER REGION LAUSITZ-SPREEWALD

Sauberer Strom durch Windenergie in Freiwalde und Waldow-Brand

Freiwalde und Waldow-Brand können zum Vorreiter werden: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Stromversorgung bis 2035 fast vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen.  Mit den geplanten Gesetzesänderungen will Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und das 1,5-Grad-Klimaziel zu erreichen. Brandenburg geht mit gutem Beispiel voran und plant, zwei bis drei Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie auszuweisen. Darunter fallen auch die Gemarkungen Freiwalde und Waldow-Brand, auf denen Windenergieanlagen zukünftig klimafreundlichen Strom für über 28.000 Drei-Personen-Haushalte erzeugen können. Davon profitieren auch Bürger und Gemeinden.

Auf dieser Website möchten wir Sie über alles Wissenswerte rund um das Windenergie-Projekt sowie den aktuellen Planungsstand informieren. Wir – UKA Cottbus Projektentwicklung – sehen im Süden des bestehenden Windeignungsgebietes 05 Waldow/Brand großes Potenzial für die Nutzung von Erneuerbaren Energien, welche nicht ungenutzt bleiben soll. Deswegen haben wir uns entschieden, die Fläche für den zukünftigen Regionalplan zu empfehlen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung zur Potenzialfläche und die aktuellen Absichten der Unternehmensgruppe basierend auf den strengen Kriterien, welche beim Bau von Windenergieanlagen eingehalten werden müssen.

Das Planungsgbiet Freiwalde

Das Planungsgebiet

Wir möchten, in engem Schulterschluss mit der Gemeinde Bersteland insbesondere mit dem Ortsteil Bersteland bis zu sechs Windenergieanlagen planen und errichten. Das Vorhabengebiet befindet sich westlich der Gemeinde Freiwalde, südwestlich der Gemeinde Schönwalde und südöstlich der Gemeinde Waldow-Brand. Ein Großteil der Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.

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Südliche Erweiterung

Südliche Erweiterung

UKA empfiehlt bei der Neuaufstellung des Teilplans Windenergie der Regionalplanung Lausitz-Spreewald eine Erweiterung (orange) des bestehenden Windeignungsgebiets (blau). Folgende Kriterien erfüllt die Vorhabenfläche:

  • Gesetzlicher Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung
  • Einklang mit dem Natur- und Artenschutz gemäß avifaunistischer Gutachten
  • Einhaltung der Schall- und Schattenvorgaben
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Visualisierung

Bei komplexen Thematiken wie dem Ausbau von Erneuerbaren Energien ist die Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Wir als Unternehmensgruppe wollen die Planung für Sie als Bürgerinnen und Bürger daher möglichst nahbar gestalten. Zur Veranschaulichung der aktuellen Planungen möchten wir Ihnen die folgenden Visualisierungen vorstellen. Verschieben Sie den Slider, um zwischen der Bebilderung vor und nach der Bebauung der Windenergieanlagen zu wechseln. Die Standorte sind von unserer Seite bewusst ausgesucht worden, um Ihnen den Blick von wichtigen Punkten im Dorf zu präsentieren. In der ersten Visualisierung wird die Ansicht vom Gemeindehaus und damit gleichzeitig der Dorfmitte aus dargestellt. Die zweite Ansicht zeigt den nächstgelegenen Standort am Rand von Freiwalde am Neubaugebiet.

vorherBlick vom Gemeindehaus: Vorher und nachher

Standortausschnitt im Bild: Google, ©2022 GeoBasis-DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies

Blick vom Neubaugebiet: Vorher und nachher

Standortausschnitt im Bild: Google, ©2022 GeoBasis-DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies

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Fakten

*Die Summen sind jährlich veranschlagt und werden hier noch einmal ausführlicher erklärt.

Spielende Kinder auf Feld vor Windenergieanlagen

WELCHE VORTEILE BESTEHEN DURCH DIE WINDENERGIE?

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit dem Wandel zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung eröffnen sich für die Region ebenfalls Chancen. UKA setzt dabei auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, Bewirtschaftern, Kommunen sowie den zuständigen Behörden. Damit wollen die Planer auch die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungen mit einbeziehen.

Wertschöpfung vor Ort

Durch die Planung und Errichtung von Erneuerbaren Energien ergeben sich für die Gemeinden viele Wertschöpfungsmöglichkeiten vor Ort, welche für uns von großer Relevanz sind. Unser wichtigster Aspekt ist dabei immer die Einbindung der Gemeinde direkt vor Ort. Beim Bau werden zum Beispiel lokal verortete Unternehmen stets mit eingebunden, um die regionale Unternehmenswertschöpfung zu stärken.

Neben der Einbindung von privaten Unternehmen aus der Region erhält jedoch auch die betroffene Gemeinde von dem Projekt Gewinne in beträchtlichem Umfang. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen durch den Windkrafteuro oder nach §6 EEG ergeben sich für die Gemeinden auch wichtige finanzielle Anreize durch den Einzug von Gewerbesteuern oder durch Infrastrukturverträge. Zudem profitieren durch den Bau von Windenergieanlagen auch regionale Vereine beispielsweise in Form eines Sponsorings und Flächeneigentümer, welche meist direkt vor Ort ansässig sind. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand der interaktiven Karte eine kurze Übersicht von möglichen Wertschöpfungen vor Ort.

Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenUnterstützung bürgerschaftlichen EngagementsLokaler, klimafreundlicher StromEinbindung ortsansässiger UnternehmenPachteinnahmen für Landeigen-tümer für die Bereitstellung ihrer FlächenWeitere Bewirtschaftung der FlächenRegelmäßige Einnahmen für die Gemeinde durch Infrastrukturverträge, Gewerbesteuer oder Beteiligung gemäß Windkrafteuro oder §6 EEG

Tippen Sie auf die Symbole, um mehr zu erfahren.

  • Windenergie = Klimaschutz

    Der Bau von Windenergieanlagen reduziert nicht nur die CO2-Emissionen, er sorgt durch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für eine Aufwertung des Gemeindebildes und des Naturraums.

  • Das ganze Jahr Erträge

    Durch die Bereitstellung der Flächen erhalten die Landeigentümer regelmäßige Einnahmen durch die Pacht. Die umliegenden Flächen können weiterhin als Weideland, für den Ackerbau, als Wald oder die Pferdehaltung genutzt werden.

  • Stärkung lokaler Wirtschaft

    Neben der entgeltlichen Nutzung der öffentlichen Infrastruktur bindet UKA beispielsweise bei Wiederaufforstungsmaßnahmen bevorzugt lokale Dienstleister und Handwerksbetriebe ein.

Gemeindeanteile Windeuro Ohne WEA

ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)

Die Gemeinde profitiert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit Anfang 2021 erstmals die lokale Wertschöpfung aus Windenergieanlagen. Der neue §6 EEG regelt, dass betroffene Kommunen künftig an den Einnahmen aus der Windverstromung teilhaben können. Der Vorhabenträger darf den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede Kilowattstunde, die vor Ort erzeugt wurde, anbieten. Als von der Errichtung betroffen gelten jene Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 km um die Anlage liegt. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Die Einnahmen unterliegen keiner Zweckbindung. Die Gemeinde kann frei über die Verwendung entscheiden.

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Spielplatz, spielende Kinder

EINNAHMEN AUS WINDVERSTROMUNG

Sie sind beispielsweise nutzbar für:

  • Infrastrukturprojekte
  • Investitionen in Kitas und Schulen
  • die Finanzierung der Kinderbetreuung
  • Spielplätze und Freizeiteinrichtungen
  • verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich von Kitas und Schulen
  • Finanzierung der örtlichen Vereine

Mehr dazu lesen Sie im Flyer „Wertschöpfung vor Ort“.

Windkrafteuro, Plan

WINDKRAFTEURO

Vorteil für Brandenburger Kommunen

Zur Steigerung der Akzeptanz der Windenergie hat das Land Brandenburg im Juni 2019 das sogenannte Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) beschlossen. Pro Windenergieanlage gehen gesetzlich verpflichtend 10.000 Euro jährlich an Gemeinden, deren Gebiete sich im Umkreis von 3.000 Metern um den Standort der Windenergieanlage befinden.

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Gewerbesteuereinnahmen

Spezielle Regelung bei Windenergieanlagen

Die Gemeinden Bersteland und Schönwald erhalten dank der Sonderregelung des GewStG im Bereich Windkraft 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen – 30 Prozent gehen an die Gemeinde des Firmensitzes. Für die Zukunft ist sogar eine Erhöhung von 70 auf 90 Prozent geplant.

Durch diese Einnahmen ist es möglich, geplante städtische Sanierungen und Bauvorhaben umzusetzen.

ENGAGEMENT VOR ORT

Fundament für den Klimaschutz

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt, das auch von den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde getragen wird. Als Vertreter der dezentralen Energiewende kommt die UKA-Gruppe ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach und unterstützt lokale gesellschaftliche Initiativen, Organisationen sowie Vereine vor Ort und in anderen Regionen.

 

Bäume pflanzen für’s Klima

Bäume pflanzen für’s Klima

Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien initiiert UKA in ganz Deutschland diverse Naturschutzprojekte. In den Ortschaften Freiwalde und Niewitz pflanzen wir bald in Kooperation mit einer ortsansässigen Baumschule mehr als ein Dutzend Bäume. Alle Informationen zur Aktion erfahren Sie hier in den kommenden Wochen. Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein.

Schlossinsellauf Lübben

Schlossinsellauf

Sport befreit und nimmt zugleich eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben ein: Er vermittelt essentielle Werte wie Toleranz und Fairness und führt Menschen unterschiedlicher Kulturen sowie sozialer Hintergründe zusammen.

Weil auch wir großen Wert auf den Erhalt sportlicher Aktivitäten im Rahmen von Großveranstaltungen legen, unterstützen wir zum Beispiel den jährlichen Schlossinsellauf Lübben. Der vom Evangelischen Schulverein Lübben organisierte Lauf fand dieses Jahr am 19. Juni 2022 statt. Neben Kinder- und Jugendläufen durften sich die Laufbegeisterten sogar auf einen Halbmarathon freuen.

Weitere Informationen zum Lauf sowie zum zugehörigen Lauftreff finden Sie auf der Website für die Veranstaltung.

Schlossinsellauf Lübben Banner

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Dann kontaktieren Sie uns!

ZUSAMMENSPIEL VON MENSCH UND NATUR

Windenergieanlagen schützen die Landschaft

Wenn wir nicht auf Erneuerbare Energien wie Windenergie setzen, wird der Klimawandel unsere Landschaft, Natur und Tierwelt komplett verändern. Erneuerbare Energien helfen, die Produktion von CO2 zu vermeiden, und bremsen so die Erderwärmung. Allein im Jahr 2020 konnten so laut Umwelt-Bundesamt 227 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden werden. Im Gegensatz zu anderen Formen der Energieerzeugung kommt Windenergie mit besonders wenig verbrauchter Fläche aus.

Erhalt und Schutz der Flora und Fauna

Eine Tatsache ist nicht von der Hand zu weisen: Der Bau von Windenergieanlagen ist stets mit einem Eingriff in die Natur verbunden. Im Vergleich mit anderen Energieerzeugungsformen ist der Eingriff aber sehr gering. Um sicherzustellen, dass der Windpark im Einklang mit Mensch und Umwelt betrieben wird, beauftragen wir externe Gutachter, die folgende Kriterien berücksichtigen: Schallemission und – immision, Schattenwurf, Turbulenzen, Boden, Regeln der Land- und Forstwirtschaft, Luftfahrtrechtliche Vorschriften, Arten-, Arbeits-, Brand- und Denkmalschutz sowie Straßenrecht.

Wir legen Wert auf Anwohnerschutz

Windenergieanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichwohl bedeuten der Bau und der Betrieb einen Eingriff in das gewohnte Lebensumfeld. Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich deshalb, ob die Windenergie ihr Leben zukünftig beeinflussen könnte. Um optische und akustische Störungen zu vermeiden, bestehen daher strenge Regeln. Diese berücksichtigt UKA in allen Planungsschritten.

Wir achten Ihre Ruhe

Schallkarte mit Legende

Der Hauptteil der Geräusche, die von einem Windpark zu hören sind, stammt von den Rotorblättern. Sie entstehen durch die Bewegung der Rotorblätter im Wind. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Schall im Freien in Wohngebieten nicht mehr als 40 Dezibel betragen. Das entspricht dem Geräusch von leichtem Regen. Die Vorgabe gilt für das nächstgelegene Haus – je größer die Entfernung wird, desto weniger ist das Geräusch wahrzunehmen. An allen Wohnorten in Freiwalde und Waldow-Brand sowie den umgebenen Ortslagen werden die gesetzlich vorgegebenen Richtwerte zum Schutz gegen Lärm tags und nachts eingehalten. Dies stellen technische Vorrichtungen sicher, die einen besonders leisen Betrieb ermöglichen.

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Nachts bleibt es dunkel

Lichtverschmutzung gilt als Ursache für Schlafstörungen. Vor allem Stadtbewohner haben mit den hormonellen Auswirkungen des künstlich erhellten Nachhimmels zu kämpfen. Auf dem Land sorgte hingegen das nächtliche Blinken der Windenergieanlagen, das für die Sicherheit des Flugverkehrs dient, für eine unangenehme Wirkung.

Zukünftig sorgt der Einsatz eines Systems zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) für Entlastung. Die Technologie steuert die Beleuchtung der Windenergieanlagen Nur wenn sich tieffliegende Flugzeuge über der Region befinden, wird das Warnlicht aktiviert. Den Rest der Nacht über bleibt der Windpark dunkel. Das führt zu einer Senkung der Lichtemissionen von bis zu 98 Prozent (abhängig von der Flugbewegung in der Region).

 

vorher

Durch die Installation der BNK-Systeme blinken die Windenergieanlagen nur, wenn sich ein tieffliegendes Flugzeug in unmittelbarer Nähe befindet.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) macht den Windpark dunkel

BNK-Grafik

Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Gemäß der AVV ist unter anderem die Transponder-Technologie als BNK-System möglich.

Schatten in kaum wahrnehmbaren Maßen

Je nach Stand der Sonne werfen Windenergieanlagen Schatten. Um die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten, müssen daher strenge Richtwerte beim Bau der Anlagen eingehalten werden.

Dafür werden im Planungsprozess die Flächen berechnet, auf die Schatten fallen wird. Grundlage der Berechnung bildet ein hypothetisches Szenario, in dem die Sonne an jedem Tag im Jahr scheint, keine Wolken am Himmel stehen und sich die Windenergieanlage unentwegt dreht.

Daraus resultiert ein maximal astronomischer Schattenwurf, der in der Realität in dieser Form nie eintreten wird. Die Schattenprognose wird von UKA anhand von Kartendaten des Geodatenportals des Landes Brandenburg erstellt.

Mithilfe der berechneten Daten wird die Planung so ausgerichtet, dass die an die angrenzenden Ortschaften fallenden Schatten, die vorgeschriebenen Grenzen vollständig einhalten. Diese Grenzen wurden vom Länderausschuss für Immissionsschutz vorgegeben:

Pro Jahr darf von einer Windenergieanlage nicht mehr als insgesamt 30 Stunden Schatten auf die Wohnbebauung geworfen werden. Pro Tag soll ein Schatten sich nicht mehr als eine halbe Stunde auf Wohngebiete ausbreiten.

KLIMASCHUTZ IST NATUR- UND ARTENSCHUTZ

Jeder Eingriff wird ausgeglichen

Anders als bei der Braunkohle-Stromerzeugung sind Eingriffe in die Natur, die beim Bau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen entstehen, reversibel. So können Windenergieanlagen nicht nur innerhalb von Tagen rückgebaut werden. Die beim Bau versiegelte Fläche wird zudem an anderer Stelle durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1:1 der Flora und Fauna wiedergegeben.

Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten:

  • Aufforsten und Pflanzen von Obstbäumen
  • Anlegen von Nisthilfen, Teichen oder Biotopen
  • Anlegen von Streuobstwiesen und Aufstellen von Bienenstöcken
  • Entsiegelung des Bodens durch Rückbau oder Abriss von Bauwerken
  • Förderung von Arten oder Artengruppen, zum Beispiel durch die Schaffung von Habitaten und Quartieren
  • Wird keine geeignete Fläche für Kompensationsmaßnahmen gefunden, kann gegebenenfalls auf ein sogenanntes Ökokonto zurückgegriffen werden.

 

Naturschutz und Artenschutz

UKA geht mit gutem Beispiel voran

Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), welche gemeinsam mit ihren Mitgliedern an einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende arbeitet, hat auf ihrer Internetseite gute Beispiele für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgestellt, die im Rahmen von Windenergievorhaben umgesetzt wurden. Ein von UKA eingereichtes, herausragendes Projekt wurde hierbei ausgewählt. Es handelt sich um ein Maßnahmenpaket für eine großflächig, dauerhaft für den Naturschutz erhaltene Fläche, welches im Zusammenhang mit dem Windenergieprojekt Parchim umgesetzt wurde.

Mehr Informationen zur Fachagentur Windenergie an Land

Sie haben Ideen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Region?

Dann kontaktieren Sie uns!

UKA – Der Energieparkentwickler

Die UKA-Gruppe hat rund 880 Mitarbeiter und ist in Europa, Nord- und Südamerika aktiv. Als Vollentwickler deckt UKA die komplette Wertschöpfungskette ab und betreibt Wind- und Solarparks auch selbst. Das 1999 gegründete Unternehmen ist einer der führenden deutschen Projektentwickler und hat derzeit in Deutschland eine Projektpipeline Wind Onshore von rund 1,8 Gigawatt im Genehmigungsverfahren. Auch international ist UKA in den letzten Jahren stark gewachsen. Die aktuelle Projektpipeline der UKA-Gruppe für Wind- und Solarprojekte umfasst mittlerweile mehr als 14 Gigawatt.

Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und schreiben Sie eine E-Mail an windenergie-freiwalde~.~uka-cottbus.SPAMPROTECTION.de. Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte an die Adresse in der Fußzeile der Website.

Herr Kalbitz
Projektleiter
E-Mail: kevin.kalbitz~.~uka-gruppe.SPAMPROTECTION.de
Telefon: 0355 494620-170

Herr Hörnig
Technischer Fachreferent
E-Mail: eric.hoernig~.~uka-gruppe.SPAMPROTECTION.de
Telefon: 0355 494620-171

Herr Finder
Technischer Referent
E-Mail: gunnar.finder~.~uka-gruppe.SPAMPROTECTION.de
Telefon: 0355 494620-173

Top
UKA Windpark Freiwalde

UKA wird bei Kununu als Top Company und Open Company bewertet

UKA Umweltgerechte Kraftanlagen
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Heinrich-Hertz-Straße 6
03044 Cottbus
Telefon: (0355) 49 46 20 - 0
E-Mail: cottbus~.~uka-gruppe.SPAMPROTECTION.de
Web: www.uka-gruppe.de

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